Mitwirkungs-ABC für Durchblicker
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.
Aufgaben
- Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben.
- Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen.
- Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
- Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste).
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen einen Schulpflegschaftsvorsitzenden.
Aufgaben
- Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.)
- Beratung über die Verwendung des Etats
- Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger (hier: Stadt Netphen)
- Entsendung von Elternvertretern in Schulkonferenz
Schulkonferenz
Sie ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht in der Grundschule Netphen aus sowohl 6 Mitgliedern der Schulpflegschaft als auch und 6 Mitgliedern des Lehrerkollegiums. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, die ausschließlich in Patt-Situationen ein Stummrecht besitzt.
Aufgaben
Die Schulkonferenz entscheidet über
- Grundsätze bei Hausaufgabenerteilung
- Grundsätze bei Leistungsüberprüfungen
- Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
- Schulveranstaltungen
- Einführung von Lernmitteln
- Etatverwendung
- Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden und Religionsgemeinschaften