Mitglieder der Schulmitwirkungsorgane

Elternvertreter und Schulkonferenz

 

 

Mitwirkungs-ABC für Durchblicker

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter. 

Aufgaben 

  • Beratung über Art und Umfang der Hausaufgaben. 
  • Beratung über die Durchführung von Leistungsüberprüfungen. 
  • Beratung über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten. 
  • Beschlussfassung über Klassenveranstaltungen (Fahrten, Feste).

 

Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen einen Schulpflegschaftsvorsitzenden. 

Aufgaben 

  • Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.) 
  • Beratung über die Verwendung des Etats 
  • Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen 
  • Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger (hier: Stadt Netphen) 
  • Entsendung von Elternvertretern in Schulkonferenz

 

Schulkonferenz 

Sie ist das oberste Beschlussgremium einer Schule. Sie besteht in der Grundschule Netphen aus sowohl 6 Mitgliedern der Schulpflegschaft als auch und 6 Mitgliedern des Lehrerkollegiums. Die Schulleiterin ist die Vorsitzende, die ausschließlich in Patt-Situationen ein Stummrecht besitzt. 

Aufgaben 
Die Schulkonferenz entscheidet über 

  • Grundsätze bei Hausaufgabenerteilung 
  • Grundsätze bei Leistungsüberprüfungen 
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften 
  • Schulveranstaltungen 
  • Einführung von Lernmitteln 
  • Etatverwendung 
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden und Religionsgemeinschaften